Inkasso & Zwangsvollstreckung

Wir können Ihnen rund um Inkasso & Zwangsvollstreckung weiterhelfen!

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Sie haben offen stehende Rechnungen und keine Kapazitäten, die offen stehenden Beträge einzutreiben?

Wir erledigen dies für Sie, wie jedes Inkassobüro.

Mahnungen

Sofern Sie selbst vor unserer Beauftragung schon eine erste Mahnung versandt haben, stellen wir unsere Kosten für unsere erste Mahnung sofort dem Schuldner in Rechnung.

Gerichtliches Mahnverfahren

  • Mahnbescheid: Fruchtet die Mahnung nicht, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein und beantragen einen Mahnbescheid beim Mahngericht.
  • Vollstreckungsbescheid: Nach zwei Wochen beantragen wir automatisch den Vollstreckungsbescheid, sofern kein Widerspruch vom Schuldner eingelegt wurde.
  • Widerspruch/Einspruch des Schuldners: Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch ein und wird das Verfahren an das zuständige Zivilgericht abgegeben, begründen wir unverzüglich Ihren Anspruch gegenüber dem Gericht. Wir vertreten Sie in dem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren bis zu dessen Abschluss.

Zwangsvollstreckung

Liegt ein Vollstreckungsbescheid, Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich vor, beginnen wir mit der Zwangsvollstreckung. In Absprache mit Ihnen wird der Gerichtsvollzieher beauftragt oder sofort eine Lohn -, Renten-, Konten- oder sonstige Forderungspfändung durchgeführt. Je nach den Umständen des Einzelfalles muss der Schuldner auf unseren Antrag hin die Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid oder eidesstattliche Versicherung) erteilen oder wir belasten das Schuldnergrundstück mit einer Zwangssicherungshypothek.

Sie brauchen Hilfe? Rufen Sie uns direkt an 07261947555

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