Wir können Ihnen rund um Inkasso & Zwangsvollstreckung weiterhelfen!
Sie haben offen stehende Rechnungen und keine Kapazitäten, die offen stehenden Beträge einzutreiben?
Wir erledigen dies für Sie, wie jedes Inkassobüro.
Sofern Sie selbst vor unserer Beauftragung schon eine erste Mahnung versandt haben, stellen wir unsere Kosten für unsere erste Mahnung sofort dem Schuldner in Rechnung.
Liegt ein Vollstreckungsbescheid, Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich vor, beginnen wir mit der Zwangsvollstreckung. In Absprache mit Ihnen wird der Gerichtsvollzieher beauftragt oder sofort eine Lohn -, Renten-, Konten- oder sonstige Forderungspfändung durchgeführt. Je nach den Umständen des Einzelfalles muss der Schuldner auf unseren Antrag hin die Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid oder eidesstattliche Versicherung) erteilen oder wir belasten das Schuldnergrundstück mit einer Zwangssicherungshypothek.