Abwehr von Kündigungen

Wir können Ihnen rund um die Abwehr von Kündigungen weiterhelfen!

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Was können bzw. müssen Sie tun, wenn Sie als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer eine Kündigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers erhalten haben?

Wir können Ihnen weiterhelfen!

Erste wichtige Schritte:

  • Sie melden sich innerhalb von drei Arbeitstagen bei der Agentur für Arbeit, damit Sie keine Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld haben.
  • Überprüfen Sie bzw. lassen Sie überprüfen, ob der Arbeitgeber die Kündigungsfrist richtig berechnet hat.
  • Sie lassen sich anwaltschaftlich beraten, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht; ob Sie Chancen haben, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder ob Sie gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.
  • Sofern das Kündigungsschutzgesetz auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet, was im Einzelfall zu überprüfen ist, empfiehlt sich häufig die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht. Eine solche Klage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen zum Arbeitsgericht erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gibt es regelmäßig keine Möglichkeit mehr, gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung vorzugehen.

Verlangen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, gegebenenfalls bei längerer Kündigungsfrist ein Zwischenzeugnis.

Ihre Rechtsanwältin für die Abwehr von Kündigungen

Magdalena Hirzel

Frau Rechtsanwältin Magdalena Hirzel, Ihre Fachanwältin für die Abwehr von Kündigungen im Bereich Sinsheim, Heidelberg, Mannheim, Heilbronn, Mosbach und Umgebung mit fast 30 Jahren Berufserfahrung.

Sie brauchen Hilfe? Rufen Sie uns direkt an 07261947555

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