Erbrecht & Vorsorgeberatung

Wir können Ihnen rund um Erbrecht & Vorsorgeberatung weiterhelfen!

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Sie möchten für den Fall Ihres Ablebens regeln, wer Ihr Vermögen erhalten soll? Sie möchten sich über Pflichtteilsansprüche und die gesetzliche Erbfolge informieren? 
Sie möchten Regelungen für den Fall trefen, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über vermögensrechtliche und/oder persönliche Dinge zu entscheiden (z.B. wegen eines Unfalls, einer Demenz o.ä.)?

Wir können in einem umfangreichen, persönlichen und ausführlichen Gespräch alle Ihre Fragen beantworten, ggf. Testamente entwerfen und insbesondere über folgende Punkte sprechen:

  • Wer ist Erbe, wer gesetzlicher Erbe? Inwieweit kann ich meinen gesetzlichen Erben vom Erbe ausschließen?
  • Wer ist pflichtteilsberechtigt? Was bekommt der Pflichtteilsberechtigte?
  • Gestalte ich mein Erbe im Rahmen eines Testamentes (auch gemeinschaftliches Ehegattentestament) oder besser mit einem notariellen Erbvertrag?
  • Gebe ich mein Vermögen besser mit „warmen Händen“ (verschenke ich zu Lebzeiten) oder mit „kalten Händen“ (vererben) weiter?
  • Möchte ich für einen längeren Zeitraum meine Erben an meine Vorgaben binden oder Nacherben einsetzen?
  • Kann ich im Rahmen eines Vermächtnisses bestimmten Personen bestimmte Gegenstände zu verwenden?
  • Was ist eine Erbengemeinschaft?
  • Was ist eine Vorsorgevollmacht?
  • Was ist eine Generalvollmacht?
  • Brauche ich eine Vorsorge- oder Betreuungsverfügung?

Sie sind Erbe und sich nicht darüber im Klaren, welche Rechte und Pflichten Sie haben, ob Sie gegebenenfalls das Erbe wegen Überschuldung ausschlagen oder Ihre Haftung begrenzen sollen.

Sie können sich auch in diesen Fragen von uns beraten und vertreten lassen:

  • Sie können innerhalb von sechs Wochen ab der Kenntnis von Ihrer Erbenstellung das Erbe ausschlagen; Sie haben dann mit dem Erbe – also auch mit den Schulden des Erblassers – nichts mehr zu tun.
  • Sind Sie Erbe geworden und haben Sie den Nachlass in Besitz, sind Sie unter Umständen verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und Pflichtteilsberechtigten und Miterben dieses Verzeichnis zu überlassen.
  • Sind Sie Erbe geworden, müssen Sie sich unter Umständen mit Pflichtteilsberechtigten auseinandersetzen, diesen den Pflichtteil auszahlen.

Erbengemeinschaft

Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft und möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten und/oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft informieren?

Auch diese Fragen können wir mit Ihnen ausführlich besprechen und Ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und Sie bei der Erbauseinandersetzung sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich vertreten.

Achtung: Rechtsschutzversicherungen bezahlen regelmäßig nur eine einmalige Beratung in Erbsachen, nicht aber ein gerichtliches Verfahren!

Ihre Rechtsanwältinnen für Erbrecht & Vorsorgeberatung

Magdalena Hirzel​

Judith Stähle

Sie brauchen Hilfe? Rufen Sie uns direkt an 07261947555

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