Wir können Ihnen rund um Erbrecht & Vorsorgeberatung weiterhelfen!
Sie möchten für den Fall Ihres Ablebens regeln, wer Ihr Vermögen erhalten soll? Sie möchten sich über Pflichtteilsansprüche und die gesetzliche Erbfolge informieren?
Sie möchten Regelungen für den Fall trefen, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über vermögensrechtliche und/oder persönliche Dinge zu entscheiden (z.B. wegen eines Unfalls, einer Demenz o.ä.)?
Wir können in einem umfangreichen, persönlichen und ausführlichen Gespräch alle Ihre Fragen beantworten, ggf. Testamente entwerfen und insbesondere über folgende Punkte sprechen:
Sie sind Erbe und sich nicht darüber im Klaren, welche Rechte und Pflichten Sie haben, ob Sie gegebenenfalls das Erbe wegen Überschuldung ausschlagen oder Ihre Haftung begrenzen sollen.
Sie können sich auch in diesen Fragen von uns beraten und vertreten lassen:
Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft und möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten und/oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft informieren?
Auch diese Fragen können wir mit Ihnen ausführlich besprechen und Ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und Sie bei der Erbauseinandersetzung sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich vertreten.
Achtung: Rechtsschutzversicherungen bezahlen regelmäßig nur eine einmalige Beratung in Erbsachen, nicht aber ein gerichtliches Verfahren!