Wir können Ihnen rund um das Verkehrsrecht weiterhelfen!
Sie wurden unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt oder sind sich nicht sicher, ob Sie vielleicht doch eine Mitschuld trifft? Hier ist es sinnvoll, unverzüglich rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Abwicklung von Verkehrsunfällen ist ein komplexes Thema innerhalb des Verkehrsrechts, daher sollten Sie die Beurteilung der Rechtslage nicht nur den Versicherern überlassen. Jeder Geschädigte darf anwaltliche Hilfe auf Kosten des haftenden Kfz-Haftpflichtversicherers des Gegners in Anspruch nehmen.
Aufgrund der Komplexität der Schadensabwicklung und der oft unklaren Regulierungspraktiken der gegnerischen Haftpflichtversicherung sollten Sie unverzüglich nach einem Unfall fachliche Hilfe für die Geltendmachung Ihrer berechtigten Ansprüche in Anspruch nehmen. Neben der Ermittlung des Sachschadens an ihrem Fahrzeug stehen Ansprüche wie Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagenkosten im Raum.
Sie wurden bei einem Unfall als Fahrer, Beifahrer oder auch als Fußgänger und Fahrradfahrer schwer verletzt? Ihnen stehen umfangreiche Ansprüche zu, deren Beurteilung Sie nicht der gegnerischen Versicherung überlassen sollten.
Hier stehen nicht nur Schmerzensgeldansprüche, sondern auch Verdienstausfallschäden, Ansprüche wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und Rentenansprüche sowie Ersatz von Haushaltsführungsschäden und Unterhaltsschäden im Raum.
Wir beraten Sie daher umfassend und fachlich kompetent bei der Beurteilung der Haftungssituation, bei der Schadensfeststellung an Ihrem Pkw, der Beurteilung der Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche, Ermittlung des ausgleichspflichtigen Versicherers, bieten Ihnen Rechtsbeistand auch bei der Haftung ausländischer Unfallbeteiligter. Wir vertreten Sie bei der vollständigen Abwicklung Ihrer Sach- und Personenschäden gegenüber der gegnerischen Versicherung und falls erforderlich, auch vor Gericht.
Sollten Sie an dem Unfall ein Mitverschulden haben und im Besitz einer Vollkaskoversicherung sein, kann es zudem sinnvoll sein, zunächst Ihre Vollkaskoversicherung und im Übrigen die gegnerische Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. Dies führt dazu, dass Sie im Ergebnis oft 100 % Ihres Schadens ersetzt bekommen können, auch wenn ein Mitverschulden im Raum steht. Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung dieser oft komplexen Rechtsfragen.
Wenn Sie eine Anhörungsbogen, eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben und sich in der Beurteilung der Rechtslage nicht sicher sind, kommen Sie frühzeitig zu uns. Wir können Akteneinsicht beantragen und dann gemeinsam mit Ihnen besprechen wie weiter vorgegangen wird.
Wenn ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder die Anordnung eines Fahrverbots drohen, stehen wir mit Rechtsrat zur Seite. Da in Bußgeldangelegenheiten oft neben dem Bußgeld noch andere rechtliche Schritte drohen, wie Nachschulung in der Probezeit, Verwarnungen und Anordnungen der Fahrerlaubnisbehörde bis hin zum Fahrerlaubnisentzug, ziehen Sie uns frühzeitig hinzu um Schlimmeres zu verhindern.
Unsere Tätigkeit umfasst auch die Verteidigung in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts (Verkehrsunfallflucht, Alkohol- und Drogenfahrten, fahrlässige Körperverletzung). Kommen Sie auch hier frühzeitig zu uns, um bereits im Anfangsstadium des Ermittlungsverfahrens prüfen zu können, welche möglichen Abwehrmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Tätigkeitschwerpunkt Strafrecht