Wir können Ihnen rund um Vollmachten & Patientenverfügung weiterhelfen!
Sie bevollmächtigen eine Vertrauensperson, alle persönlichen und vermögensrechtlichen Dinge für Sie zu regeln, wenn Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sind (dies kann auch schon in jungen Jahren – zum Beispiel durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall – der Fall sein!).
Sie bevollmächtigen eine Vertrauensperson, alle persönlichen und vermögensrechtlichen Dinge für Sie zu regeln; die Generalvollmacht gilt ab dem Zeitpunkt der Erteilung; der Generalbevollmächtigte/die Generalbevollmächtigte kann also für Sie tätig werden, während Sie selbst noch ihre Dinge alleine regeln können.
Sie bestimmen eine Person, die dann, wenn das Gericht Ihnen einen Betreuer/eine Betreuerin zur Seite stellen will/muss, da Sie Ihre Dinge selbst nicht mehr regeln können, die Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin werden soll. Das Gericht wird diese Person (und keine fremde Person) bestimmen und regelmäßig deren Tätigkeit überprüfen.
Sie bestimmen für den Fall, dass Sie einen Unfall haben oder unter einer schweren, tödlich verlaufenden Krankheit leiden, welche ärztlichen Maßnahmen ergriffen werden sollen und welche nicht (beispielsweise untersagen Sie die künstliche Ernährung oder die Spende von Organen).